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Kanton LU wird zum Negativbeispiel für eAutos

Wie eine aktuelle Übersicht zeigt, gehören Kt.AG und Kt.LU im Mittelland zu den Schlusslichtern in der Förderung alternativer Antriebe wie eAutos. Dabei muss man aber noch beachten, dass der Steuerbetrag im Kt.AG deutlich geringer ausfällt als im Kanton LU, der stärkere eAutos im Vergleich zu Benzinern und Diesel regelrecht abzockt! Zudem nutzt der Kt.AG den 30 Minuten Dauerwert bei der Leistung, welcher nur 40% vom Spitzenleistungswert beträgt, den der Kt.LU besteuert! In der EU sind eAutos oft befreit von der Verkehrssteuer, aber wenn sie besteuert werden, dann mit dem 60 Minuten Dauerleistungswert, der nur 25% der Spitzenleistung beträgt

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